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BVerwG, 20.10.1995 - 7 B 372.95 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Enteignung ausländischen Vermögens
Verfahrensgang
- VG Potsdam, 06.04.1995 - 1 K 609/93
- BVerwG, 20.10.1995 - 7 B 372.95
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 23.04.1991 - 1 BvR 1170/90
Bodenreform I
Auszug aus BVerwG, 20.10.1995 - 7 B 372.95
Das gilt auch dann, wenn von den deutschen Stellen die einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach rechtsstaatlichen Grundsätzen willkürlich angewendet wurden (vgl. BVerfGE 84, 90 ; Urteil des Senats vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 14.94 - ZIP 1994, 1480). - GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil
Auszug aus BVerwG, 20.10.1995 - 7 B 372.95
Soweit die Kläger eine verspätete Abfassung des Urteils rügen, tragen sie selbst vor, daß es ihnen am 7. August 1995 und damit innerhalb der durch den Gemeinsamen Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes statuierten fünfmonatigen Frist zugestellt worden ist (Beschluß vom 27. April 1993 - GmS-OGB-1/92 - BVerwGE 92, 367 [BVerwG 27.04.1993 - GmS-OGB - 1/92]). - BVerwG, 28.07.1994 - 7 C 14.94
Vermögensrecht - Enteignung - Todesfall
Auszug aus BVerwG, 20.10.1995 - 7 B 372.95
Das gilt auch dann, wenn von den deutschen Stellen die einschlägigen Rechtsgrundlagen exzessiv ausgelegt oder nach rechtsstaatlichen Grundsätzen willkürlich angewendet wurden (vgl. BVerfGE 84, 90 ; Urteil des Senats vom 28. Juli 1994 - BVerwG 7 C 14.94 - ZIP 1994, 1480).